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Die Friedhofsverwaltung erteilt Nutzungsrechte für einzelne Grabstätten entsprechend den Ruhezeiten der Leichen und Aschen. Die Nutzungszeit beträgt 20 bzw. 25 Jahre. Zubestattungen in dieselbe Grabstätte verlängern die Nutzungszeit.
Die Friedhofsverwaltung genehmigt Grabmale, überwacht deren Standfestigkeit im Rahmen einer jährlichen Kontrollbegehung und sorgt dafür, das diese nach Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts durch den Nutzungs- bzw. Verfügungsberechtigten entfernt werden.
Standesamt
Bürgerbüro