Wahlen

Deutschland wählt den Bundestag neu – am 23. Februar 2025 sind die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland an die Wahlurne gerufen. Unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

  • Hinweis für Auslandsdeutsche (im Ausland lebene Deutsche (§ 12 Abs. 2 BWG), die bei der Bundestagwahl in Deutschland wählen möchten, müssen rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Briefwahl bei der Bundestagswahl 2025

Wichtige Mitteilung aufgrund der knappen Frist für den Versand von Briefwahlunterlagen
Die Bundeswahlleiterin teilte uns mit, dass aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl, die Briefwahlunterlagen nicht vor dem 7. Februar 2025 versendet werden können. Erst zu diesem Zeitpunkt werden die Stimmzettel bei den Kommunen eintreffen.
Der späte Versand der Unterlagen wird nicht etwa durch eine angeblich fehlende Funktionstätigkeit der Kommunen verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.
Dies bedeutet, dass lediglich ein Zeitfenster von knapp 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen zur Verfügung steht. Dies stellt insbesondere für Wähler aus dem Ausland ein Problem dar, betrifft aber auch Wähler, die bereits vor dem 7. Februar 2025 verreisen und bis zum Wahltag nicht mehr heimkehren werden und die Wahlunterlagen an eine andere Adresse als ihre Heimanschrift senden lassen wollen. Die Kosten für den Rückversand ist nur in Deutschland kostenfrei, Rücksendungen aus dem Ausland müssen vom Wähler, wie bisher auch, entsprechend (evtl. auch per Express) frankiert werden, damit diese noch rechtzeitig beim Wahlamt eingehen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig eingehen.
Eine weitere Möglichkeit die Briefwahl direkt vor Ort beim Meldeamt durchzuführen, wird ebenso (ab dem 7. Februar 2025) zu den üblichen Öffnungszeiten möglich sein.


Aktuelle Informationen für Wähler/innen und Wahlbewerber/innen zu den einzelnen Wahlen finden Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung.

Informationen zur Bundestagswahl

Wahlscheinantrag (Briefwahl) bequem per Internet

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Post, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). 

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links (siehe Link unter diesem text) erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. 

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post / Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an meldeamt(at)heitersheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro.

Online Wahlscheinantrag (Briefwahl)

Stimmberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich dort leben
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 13 BWG)
  • Im Ausland lebende Deutsche - Auslandsdeutsche (§ 12 Abs. 2 BWG)

Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen automatisch eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes.

Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch kein Schreiben bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach.

Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in den Ihnen zugeteilten Wahlbezirk (Wahlraum) mitbringen, denn dort stehen Sie im Wählerverzeichnis. Rückfragen diesbezüglich sind bis Freitag (21.02.2025) bis 15:00 Uhr vor der Wahl beim Bürgerbüro möglich.

Die Briefwahlunterlagen werden ca. ab Anfang Februar 2025 verschickt.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt bekommen wollen, müssen Sie diese Adresse zusätzlich zu Ihrer Wohnadresse angeben.
 

Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen:

Online beantragen
Sie können die Briefwahlunterlagen bis zum 20.02.2025 ganz bequem online beantragen.

Online Wahlscheinantrag (Briefwahl)

Postalisch beantragen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit einem Papierantrag anfordern wollen, können Sie dafür ganz einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte schicken Sie den Antrag frühzeitig los, sodass es am Ende nicht zu Zeitproblemen mit dem Rückversand kommt.

Persönlich abholen
Sie können die Briefwahlunterlagen nach Zusendung der Wahlbenachrichtigung persönlich abholen. Das ist möglich im Rathaus im Raum A15 - Bürgerbüro. Die Abholung ist bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr möglich.
 

Briefwahlunterlagen für jemand anderen abholen oder beantragen

  • Wenn Sie die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen oder beantragen möchten, brauchen Sie zunächst eine Vollmacht der/des Wahlberechtigten.
  • Diese finden Sie im Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
  • Es genügt aber auch eine formlose selbst verfasste Vollmacht. Wichtig ist dabei, dass dort formuliert ist, dass ein Antrag auf Briefwahlunterlagen gestellt wird und eine Vollmacht zum Abholen erteilt ist.


Ebenfalls wichtig: Es muss dort sowohl vom Wahlberechtigten als auch von der bevollmächtigten Person Name, Geburtsdatum und Adresse notiert sind - und beide müssen unterschreiben.
Beispiel: Ich, (Vorname, Nachname), beantrage hiermit die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025. Ich bin am (Datum) geboren und wohne in der Musterstr. 1 in 79423 Heitersheim. Ich bevollmächtige (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse), die Briefwahlunterlagen für mich abzuholen. Unterschrift

  • Beim Abholen muss die bevollmächtigte Person ihren Ausweis vorzeigen.
     

Hilfe beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen bekommen haben und nicht selbst ausfüllen können, dürfen Sie eine Hilfsperson bestimmen. Die Hilfsperson muss mindestens 18 Jahre alt sein. Sie muss auf dem Wahlschein die Erklärung „Versicherung an Eides statt“ unterschreiben. Dann darf sie Ihnen zum Beispiel den Stimmzettel vorlesen und beim Ankreuzen helfen. Die Hilfsperson darf Ihnen nicht sagen, was Sie wählen sollen. Sie darf Ihre Entscheidung nicht verändern oder ersetzen. Außerdem muss sie geheim halten, was Sie gewählt haben. Die Hilfsperson macht sich strafbar, wenn sie den Stimmzettel ohne oder gegen Ihren Willen ausfüllt.
 

Bitte beachten: Sie dürfen auf keinen Fall für eine andere Person wählen und es darf auch niemand für Sie in Vertretung wählen!

Als Serviceangebot verlängert das Wahlamt im Rathaus am Freitag den 21.02.2025 seine Öffnungszeit bis 15:00 Uhr. Für Notfälle ist das Wahlamt auch Samstag und Sonntag erreichbar. Tel.: +49 7634 / 402-0

1 Mitteilung:

Briefwahl bei der Bundestagswahl 2025

Wichtige Mitteilung aufgrund der knappen Frist für den Versand von Briefwahlunterlagen Die Bundeswahlleiterin teilte uns mit, dass aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl, die Briefwahlunterlagen nicht vor dem 7. Februar 2025 versendet werden können.

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