Briefwahl bei der Bundestagswahl 2025

Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen, Wahlen

Wichtige Mitteilung aufgrund der knappen Frist für den Versand von Briefwahlunterlagen Die Bundeswahlleiterin teilte uns mit, dass aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl, die Briefwahlunterlagen nicht vor dem 7. Februar 2025 versendet werden können.

Wichtige Mitteilung aufgrund der knappen Frist für den Versand von Briefwahlunterlagen


Die Bundeswahlleiterin teilte uns mit, dass aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl, die Briefwahlunterlagen nicht vor dem 7. Februar 2025 versendet werden können. Erst zu diesem Zeitpunkt werden die Stimmzettel bei den Kommunen eintreffen.
Der späte Versand der Unterlagen wird nicht etwa durch eine angeblich fehlende Funktionstätigkeit der Kommunen verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.
Dies bedeutet, dass lediglich ein Zeitfenster von knapp 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen zur Verfügung steht. Dies stellt insbesondere für Wähler aus dem Ausland ein Problem dar, betrifft aber auch Wähler, die bereits vor dem 7. Februar 2025 verreisen und bis zum Wahltag nicht mehr heimkehren werden und die Wahlunterlagen an eine andere Adresse als ihre Heimanschrift senden lassen wollen. Die Kosten für den Rückversand ist nur in Deutschland kostenfrei, Rücksendungen aus dem Ausland müssen vom Wähler, wie bisher auch, entsprechend (evtl. auch per Express) frankiert werden, damit diese noch rechtzeitig beim Wahlamt eingehen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen direkt bei der Gemeinde abzugeben oder einzuwerfen, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig eingehen.
Eine weitere Möglichkeit die Briefwahl direkt vor Ort beim Meldeamt durchzuführen, wird ebenso (ab dem 7. Februar 2025) zu den üblichen Öffnungszeiten möglich sein.